Sonntag, 22. März 2009

Repräsentative Demokratie (Politik)

Repräsentative Demokratie

Die repräsentative Demokratie bezeichnet eine demokratische Herrschaftsform, bei der politische Entscheidungen und die Kontrolle der Regierung nicht unmittelbar vom Volk, sondern von einer Volksvertretung, zum Beispiel dem Parlament, ausgeübt werden.
Bürgerinnen und Bürger treffen politische Entscheidungen nicht selbst, sondern überlassen sie auf Zeit gewählten Vertretern, die für sie als Stellvertreter tätig sind. Die Bürger beteiligen sich aber an Wahlen und wirken in Parteien, Verbänden und Initiativen mit.

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Gegenteil der repräsentativen Demokratie ist die direkte Demokratie.


Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/r/repraes_demo.html


1)

Demnach besitzt Deutschland eine Repräsentative Demokratie. Da wir ja auch Volksvertreter für eine gewisse Amtsperiode wählen.

2)

Die fünf Begriffe (allgemeiner, unmittelbarer, frei, gleicher und geheimer Wahlen) im Artikel 38.1 des Grundrechtes haben die Bedeutung, dass sie die äußeren Rahmenbedingungen für die Repräsentative Demokratie darstellt. Sie sagen aus, dass jeder das Recht hat zu wählen, egal (außer Psychisch Kranken) wer er ist und wo er herkommt (Bezirke). Jeder Bundesbürger Deutschlands (alle mit einem Deutschen Pass) dürfen an den Wahlen teilnehmen.

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